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Brandschutz

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Brandschutz

Gesetzliche Grundlagen zum Brandschutz

Information für Fachplaner und Fachfirmen für Sprinkleranlagen:


Fachplaner und Fachfirmen für Sprinkleranlagen sind VKF-anerkannte Dienstleister für die Planung (Projekt- und Ausführungsplanung), Erstellung und Instandhaltung von Sprinkleranlagen. Diese Fachplaner und Fachfirmen müssen die Anforderungen gemäss der VKF-Brandschutzrichtlinie 28-15 „Anerkennungsverfahren“ vom 1. Januar 2015 erfüllen.

 

Grundsätze (Auszug aus SES- Richtlinie)


▶ Hauptleitungen dürfen nicht eingelegt werden. ​

▶ Die Nennweite der einbetonierten Rohrleitungen muss mindestens DN25 betragen, was dem Aussendurchmesser bei Kunststoff PB von 32mm entspricht. ​

▶ Spül- und Entleeranschlüsse sowie Durchflussmelder sind freiliegend anzuordnen. ​

▶ Die Schutzfläche pro Sprinklerdüse darf maximal 9 m² betragen. ​

▶ Die Betonüberdeckung muss mindestens 60 mm betragen oder für das betroffene Betonbauteil ist ein Bohrverbot auszusprechen. ​

▶ Der Verlauf der im Beton eingelegten Rohrleitungen muss in den Planunterlagen genau vermasst sein. ​

▶ Der Verlauf der eingelegten Rohrleistungen ist so zu wählen, dass im Falle einer Beschädigung die Zugänglichkeit gewährleistet ist. ​

▶ Das Rohrleitungsnetz ist während dem Einbringen und Verdichten des Betons unter einen Abpressdruck von mindestens 16 bar zu setzen. Die Druckprobe vor und nach dem Betonieren ist zu protokollieren. ​

▶ Bei einer Beschädigung von eingelegten Rohrleitungen (z.B. infolge Bohrung) muss die vollständige, nachhaltige Betriebsbereitschaft innert 24 Stunden wieder erstellt werden können (Nachweis bzw. Konzept durch Fachfirma/Fachplaner erforderlich).​

▶ Das Montagepersonal muss mit der Verarbeitung der verwendeten Materialien vertraut sein bzw. entsprechend ausgebildet sein. Hierzu ist vor Arbeitsbeginn eine Schulung bei +GF+ zu absolvieren. Die erworbenen Kenntnisse werden durch ein Verarbeiter-Zertifikat bestätigt. Dieses Zertifikat muss vor Beginn der Arbeiten der zuständigen Fachbehörde vorgewiesen werden. ​

▶ Die Qualitätssicherung muss durch die Fachfirma oder den Fachplaner sichergestellt sein. ​

▶ Einlegetermine sind der Inspektionsstelle vor Ausführung schriftlich zu melden. ​

▶ Ein Reparatur Set soll vor Ort in der Sprinklerzentrale platziert werden

Schriftliches Gesuch an Inspektionsstelle (vor Ausführungsbeginn):

Genehmigungsanforderungen Vorgehensweise ​

  • Gesuch mit Nachweis über die Gleichwertigkeit zu einer konventionellen Sprinkleranlage​

  • Nutzungs- und Lagepläne (Bereiche für Einlagen bezeichnet)​

  • Anlageschema​

  • Definitive Ausführungs- und Detailpläne​

  • Hydraulische Berechnungen​

  • Schnittpläne​

  • Anschlussdetails / Schalungsdurchdringungen​

  • Terminplan (Einlageetappen)​

  • Materialangaben (Rohr, Verbindungen etc.)​

  • Reparaturkonzept​

  • Konzept Qualitätssicherung. ​

    ▶ Beurteilung und Genehmigung bzw. Ablehnung durch Inspektionsstelle. ​

    ▶ Ausführung durch Fachfirma. Frühzeitige schriftliche Information der Inspektionsstelle betreffend Einlegetermine.​

Mehr Details zur Vorfabrikation von eingelegten Sprinklerleitungen